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Campingplatzordnung

Die Campingordnung für den Campingplatz Weißensee


Sehr geehrte, liebe Campinggäste,

wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

Damit die Zeit, die Sie auf unserer Campinganlage verbringen, auch später noch angenehme Erinnerungen bei ihnen weckt, werden Sie gebeten alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.


Beachten Sie daher bitte die folgende Campingordnung:


Allgemeine Regeln:

Die Anreise bzw. die Abreise des Campinggeländes bedarf der sofortigen Anmeldung bzw. Abmeldung an der Rezeption. Das gilt auch für Tagesgäste und Besucher.

Der Campinggast zahlt nach der im Aushang veröffentlichten Preisliste.

Auch Besucher des Campingplatzes haben eine Gebühr zu entrichten. Deren Höhe entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Schranke. Die Anmeldung der Besucher muss unmittelbar bei Eintreffen erfolgen.

Die Einfahrt mit einem Fahrzeug ist Besuchern nur nach vorheriger Anmeldung gestattet und ist kostenpflichtig (siehe Aushang).
Die Nachtruhe beginnt ab 22.00 Uhr!

Bei dem Campingplatz Weißensee handelt es sich um ein Naherholungsgebiet. Eine Wohnsitznahme ist unzulässig, einer Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnsitz wird daher ausdrücklich widersprochen. Das ganzjährige, dauerhafte Bewohnen als Hauptwohnung auf dem Platz ist nicht erlaubt.

Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auf oder vom Campingplatz aus ist nicht gestattet.

Der Stellplatz ist bei Abreise sauber zu hinterlassen und bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.

Die Größe von Wohnmobilen oder Wohnwagen darf die, für den Straßenverkehr zulässigen Maße von 2,55 Breite und 12 Meter Länge in keinem Fall überschreiten. Darüber hinaus muss jeder Wohnwagen/Wohnmobil aus eigener Kraft oder mittels Zugmaschine jederzeit vom Platz entfernt werden können. Das Errichten von festen Baulichkeiten (Hütten, Bungalows usw.) zum dauerhaften Aufenthalt oder der Beherbergung von Personen ist nicht gestattet Ausgenommen hiervon sind: Vorzelte und Unterstände für Wohnwagen / Wohnmobile sowie kleinere Geräteschuppen z.B. für Rasenmäher (siehe unten). Im Zweifelsfall müssen diese angemeldet und vom Betreiber ausdrücklich schriftlich genehmigt werden.

Durch Zeltpflöcke, Schnüre o.ä. darf niemand belästigt oder gar gefährdet werden.

Das Campinggelände und alle Einrichtungen sauber und ordentlich zu halten, sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste.

Abstell- und Geräteschuppen dürfen nur in den üblichen Maßen (max. 300 × 200 × 200 cm, BxHxT)  auf dem Stellplatz zum Zwecke des Abstellens von Gartengerätschaften, Campingzubehör und Campingmöbeln aufgestellt werden. Pro Stellplatz ist ein Schuppen zulässig. Das Verbinden von zwei Schuppen, von nebeneinander liegenden Stellplätzen, ist nicht zulässig; es ist auch hier der Abstand zur Stellplatzgrenze von 1 m einzuhalten. Insgesamt ist bei der Wahl des Schuppens das Gesamtbild des Campingplatzes Beachtung finden Art und Umfang der üblichen Erscheinung des Platzes.


Einfriedungen

Bei Einfriedungen (z.B. Zaun oder Hecke) haben die Dauercamper stets eine Fläche von 50 cm (Rasenmäherbreite) außerhalb Ihrer Einfriedungen mitzupflegen. Bei gesonderten Einfahren zu ihren Campingparzellen muss diese ebenfalls vom Dauercamper selbst gepflegt (ggfls. auch befestigt) werden.

Zäune dürfen nicht höher als 1 m errichtet werden. Hecken oder andere Arten von Einfriedungen nicht höher als 1,50 m.

Sämtliche auf dem Platz verbaute Pflöcke, Fundamente oder ähnliche Befestigungen sind nach Ende der Nutzungszeit, gleich, von wem sie errichtet wurden, auf eigene Kosten zu entfernen.


Müll und Umwelt

Es ist nicht gestattet, Bodenveränderungen, z.B. durch Ziehen von Gräben, Ausheben von Gruben und dergleichen vorzunehmen.
Die Anlage von Teichen sowie Biotopen jedweder Art ist, ebenso wie die Anlage und der Betrieb von Komposthaufen aus Haus- oder Gartenabfällen, nicht zulässig.

Der Nutzer hat bei ihm angefallene Abfälle und Wertstoffe ausschließlich zu den am Entsorgungsplatz ausgehängten Zeiten in den bereitgestellten Containern zu deponieren.

Die Entsorgung von Fremdmüll, Sperrmüll oder weit über das gängige Maß, des durch die Freizeitnutzung des Campingplatzes verursachten Mülls ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht sowie, bei Zuwiderhandlung, in Rechnung gestellt.

Das ganze oder teilweise entfernen von Sträuchern bzw. Bäumen ist mit dem Platzwart im Einzelfall abzustimmen.

Das Aufstellen, Befüllen und Betreiben von Pools ist in jedem Fall untersagt. Das Aufstellen von Baby Planschbecken bedarf der schriftlichen Anzeige und der vorherigen Genehmigung durch die Betriebsleitung.

Auf ein umweltschonendes Verhalten ist generell zu achten, sämtliche Umweltverschmutzungen sind streng verboten. Mülltrennung ist Pflicht! Die Entsorgung von Sperrmüll ist nicht gestattet. Das gilt insbesondere für alte Campingmöbel, Balken, Dacheindeckung usw.


Fahren und Parken

Fahren Sie bitte auf dem gesamten Campinggelände Schritttempo.

Kraftfahrzeuge, Anhänger etc. sind auf den jeweils eigenen Stellplatz abzustellen.

Bitte beachten Sie die Stellplatzgrenzen. Beim Aufstellen der Campingfahrzeuge ist ein Mindestabstand zur Platzgrenze (Nachbarn) von einem Meter einzuhalten.


Gegenseitige Rücksichtnahme

Ihr Nachbar sollte sich durch laute Musik oder sonstigen Lärm (laufenlassen von Motoren, lautstarke Gespräche) nicht belästigt fühlen – nehmen Sie bitte zu jeder Tageszeit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.


Plakatieren / Aushänge

Wildes Plakatieren ist ausnahmslos untersagt. Aushänge sind grundsätzlich im üblichen Rahmen (Größe) an den dafür vorgesehenen Infotafeln möglich. Diese werden durch den Platzwart genehmig und sind ggfls. auf Aufforderung wieder zu entfernen.


Bauarbeiten

Bauarbeiten sind ausnahmslos in der Zeit von Oktober bis April eines jeden Jahres zulässig. Ausgenommen hiervon sind kleinere Montage- und Reparaturarbeiten, die dem Erhalt des Materials dienen.


Haustiere

Hunde und andere Haustiere sind auf dem gesamten Gelände immer an der Leine zu halten.

Der Campingplatz dient der Erholung und ist keine Hundewiese. Daher ist das Ausführen von Hunden (Gassi gehen) auf dem Platz nicht gestattet. Hierzu müssen Sie das Campingplatzgelände verlassen. Ein Aufenthalt oder Durchgang mit Hund ist nicht gestattet.

on Hunden verursachte Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Das gilt auch außerhalb, insbesondere auf dem Gelände vor dem Campingplatz (Einfahrbereich, Hinterausgang usw.).


Heizen, offenes Feuer usw.

Der Betrieb von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen zur Verbrennung von Kohle, Holz, Pellets usw. ist nicht gestattet. Nicht gestattet sind auch Feuerungsanlagen mit offener Flamme wie etwa Gel-, Methanol oder Ölöfen oder raumluftabhängige Feuerungsanlagen, selbst wenn diese in dem Mobile Home fest installiert und behördlich oder TÜV abgenommen sind.

Offenes Feuer bzw. Lagerfeuer, Feuerschalen usw. sind nicht gestattet. Grillgeräte sind zu jeder Zeit unter Aufsicht zu halten.

Feuerungsanlagen (z.B. Öfen und Gasheizungen) müssen regelmäßig gewartet werden, müssen den geltenden technischen TÜV Vorschriften entsprechen und dürfen andere Campingplatznutzer weder durch Lärm, Gerüche oder Abgase beeinträchtigen.


Mobilheime / Mobile Home:

Mobilheime sind nur an den speziell, vom Platzbetreiber ausgewiesenen Parzellen erlaubt. Es besteht kein genereller Anspruch auf Nutzung eines konkreten Stellplatzes für ein so genanntes Mobil Home bzw. Mobilheim. Das Mobile Home darf nicht zur Dauerhaften Nutzung oder gar als Zweitwohnsitz genutzt werden (siehe oben). Auch wenn das Mobileheim andere Dimensionen als ein klassischer Wohnwagen hat, so unterscheidet sich die zulässige Nutzung auf dem Campingplatz nicht von der Nutzung eines Wohnwagens eines Dauercampers.

Mobilheime dürfen nur eine solche maximale Breite von 2,55 m, maximale Höhe von 4,00 m und einer Gesamtlänge von 12,00 m (ohne Deichsel) haben. Bei der Aufstellung des Mobil Heims muss einen Grenzabstand zur Parzellengrenze von 1 m in jede Richtung eingehalten werden.

An-, Über- und Unterbauten an Mobilheimen dürfen nur wie folgt vorgenommen werden:

  • An den Mobilheimen darf über und vor der Eingangstür ein offener Wetterschutz mit einem Dach und zwei offenen Seitenwänden montiert werden, maximal so hoch wie das Mobilheim, Breite maximal 3 m, Tiefe maximal 1,50 m.

  • Das Fahrgestell der Mobilheime darf zugebaut werden, sofern die Verblendung abnehmbar ist und aus dem gleichen Material wie das Mobilheim besteht.

  • Sollten, gleich aus welchem Grund, behördliche Auflagen der Aufstellung von Mobilheimen entgegenstehen oder diese neu geschaffen werden ist das Mobile Home umgehend auf Kosten des Eigentümers zu entfernen. Aus diesem Grund muss das Mobile Home dauerhaft fahrbereit und TÜV zugelassen gehalten werden. Im Übrigen gelten für das Mobilheim alle Regularien dieser Campingplatzordnung, wie für alle anderen Nutzer gleichermaßen (insbesondere ist der Punkt Heizen und offenes Feuer zu beachten).


Schlussbestimmungen:

Wir sind in der Ausübung des Hausrechts berechtigt und verweigern, wenn notwendig, die Aufnahme von einzelnen Personen, oder gesamten Gruppen. Zur Begründung unserer Entscheidung sind wir nicht verpflichtet.

Alle Gäste verpflichten sich sämtliche Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf das Aufstellen von Campingfahrzeugen.

Bei Verstößen gegen die Campingordnung bzw. bei vertragswidrigem Gebrauch behalten wir uns vor, Sie des Platzes zu verweisen und das Nutzungsverhältnis ohne weiteres fristlos zu kündigen. Im Falle des Dauercampings findet eine Rückerstattung von bereits entrichteten Jahresentgelten nicht statt. Das Entgelt ist in  diesen Fällen für das jeweilige Kalenderjahr in voller Höhe fällig.

Die Benutzung aller Einrichtungen unseres Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr!
Auf dem Platz befindet sich keine generelle Aufsicht an Spiel- und Sportgeräten. Eltern haften für ihre Kinder.

Mit dem Aufenthalt auf unserem Platz erkennen Sie automatisch und ausdrücklich unsere Campingplatzordnung an. Bitte beachten Sie ergänzend unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese finden Sie auf der Homepage des Campingplatzes unter campingplatz-weissensee.de
 
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt und eine entspannte Zeit!


Ihr Campingplatz Team

Stand: 19. Januar 2026

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Öffnungszeiten Rezeption:

01. April bis einschließlich 13. Oktober:
Montag – Donnerstag,
Samstag und Sonntag:
9.00 – 18.00 Uhr
(12.00 – 14.00 Uhr Mittagspause)

Freitag und an Tagen vor Feiertagen:
9.00 – 20.00 Uhr

14. Oktober bis 31. März (Nebensaison):
Rezeption eingeschränkt geöffnet:
Montags 11:00 – 12:00 Uhr
Freitag 16.00 – 18.00 Uhr
oder auf telefonische Anfragen
036374 / 36936

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