Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Campingplatz Weißensee (Vers. 4.0)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag auf dem Campingplatz in Weißensee |
1. |
Geltungsbereich |
2. |
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung |
3. |
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
4. |
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Campingplatzes (no show) |
5. |
Rücktritt des Campingplatzes |
6. |
Platzbestellung, Bungalowbestellung, -übergabe und –rücknahme |
7. |
Haftung des Campingplatzes |
8. |
Schlussbestimmungen |
1. Geltungsbereich
1.1 |
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätzen zum Zwecke der vorübergehenden Beherbergung von Urlaubern, Freizeitgästen und Kinder- und Jugendgruppen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Campingplatzes (Aufnahmevertrag). Der Begriff „Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Stellplatzvermietungs-, Bungalowvermietungsvertrag. Nachfolgend wird der Campingplatz Weissensee/Thüringen auch Campingplatz oder Betreiber genannt. |
1.2 |
Darüber hinaus gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Verträge über die Benutzung von Flächen auf dem Campingplatz in Form von Dauercamping. |
1.3 |
Nutzungszweck / Ausschluss des Wohnens Der Campingplatz dient ausschließlich der vorübergehenden touristischen Nutzung und Erholung. Das dauerhafte Wohnen, das Begründen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts sowie die Nutzung des Stellplatzes als Haupt- oder Nebenwohnung sind ausdrücklich nicht gestattet. Durch die Überlassung eines Stellplatzes wird kein Mietverhältnis im Sinne der §§ 535 ff. BGB begründet, sondern ein zeitlich begrenztes Beherbergungs- bzw. Nutzungsverhältnis. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Stellplatz als Meldeadresse zu verwenden oder diesen Dritten zu Wohnzwecken zu überlassen. Bei Verstoß gegen der unter Punkt 1.1 – 1.4 genannten Bestimmungen ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Räumung des Stellplatzes zu verlangen. Bei Verstößen gegen baurechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften ist der Betreiber berechtigt, die sofortige Beseitigung zu verlangen oder den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen (siehe auch 2.3). |
1.4 |
Die Weitergabe der überlassenen Flächen bzw. Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Campingplatzleitung in Textform. |
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 |
Vertragspartner |
2.2 |
Vertragsabschluss mit Reisecampern und Bungalow-Nutzern Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des buchenden Kunden durch den Campingplatz nach folgenden Bestimmungen zustande: Der Vertrag kommt im Vorfeld erst dann wirksam zustande, wenn der Campingplatz die Aufnahme des Kunden, in Textform, per E mail oder schriftlich per Post bestätigt hat. In anderen Fällen kommt der Vertrag durch das Auffahren bzw. Betreten des Platzes zustande. Eine mündliche oder telefonische Buchung reicht für das Zustandekommen eines Vertrages nicht. Der Buchende haftet für alle gebuchten Leistungen, auch wenn er im Auftrag von anderen Personen die Buchung vornimmt. Das gilt insbesondere bei Buchungen für Familientreffen, Vereinstreffen, Gruppenreisen oder anderen Gesellschaftsreisen (z.B. Oldtimertreffen) usw. |
2.3 |
Vertragsabschluss mit Dauercampern Bei der Benutzung des Platzes in Form von Dauercamping kommt der Vertrag mit dem Ausfüllen des Stammdatenblatts, spätestens jedoch dem Abstellen des Wohnwagens, Wohnmobils, Vorzelts bzw. dem Aufbau von Einfriedungen (z.B. Zaun oder ähnlicher, auf dauernde Nutzung abzielender, Einrichtungen) zustande. Mit dem Ausfüllen des Stammdatenblatts bzw. ab dem Zeitpunkt des Abstellens der Fahrzeuge bzw. der Montage der entsprechenden Einrichtung werden die AGB des Campingplatzbetreibers sowie die Campingplatzordnung in ihrer jeweiligen Fassung anerkannt. Diese sind im Internet und als Aushang an der Infotafel einzusehen und werden auf Verlangen auch gerne schriftlich überlassen. Die Nutzung des Campingplatzes hat im Einklang mit den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bau-, Umwelt- und Ordnungsrechts, zu erfolgen. Etwaige erforderliche Genehmigungen sind vom Nutzer eigenverantwortlich einzuholen. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die baurechtliche Zulässigkeit von Anlagen oder Nutzungen des Campers. |
2.4 |
Verjährung Alle Ansprüche gegen den Campingplatz verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen. |
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 |
Der Campingplatz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Flächen / Bungalows |
3.2 |
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Platz- / Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Campingplatzes zu zahlen. |
3.3 |
Die Preise des Campingplatzes ergeben sich aus dem Preis- / Leistungsverzeichnis des Campingplatzes in seiner jeweils gültigen Fassung, gegebenenfalls aus der Buchungsbestätigung (s.o. Ziffer 2.2). Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind gegebenenfalls anfallende lokale Abgaben (z.B. Kurtaxe). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. |
3.4 |
Der Campingplatz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Plätze / Bungalows (nicht Dauercamping), oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Plätze und/oder für die sonstigen Leistungen des Campingplatzes angemessen erhöht. |
3.5 |
Rechnungen des Campingplatzes sind sofort bei Anreise im Voraus ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungsart ist in bar oder per EC Cash möglich. Wurde Zahlung auf Rechnung (nur bei Gruppenveranstaltungen von sozialen Trägern) vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die Vereinbarung der Zahlung auf Rechnung muss ausdrücklich in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und zugelassen sein. |
3.6 |
Der Campingplatz ist berechtigt, bei Buchung vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. |
3.7 |
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Campingplatz berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. |
3.8 |
Der Campingplatz ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. |
3.9 |
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Campingplatzes aufrechnen oder verrechnen. |
3.10 |
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. |
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Campingplatzes (no show)
4.1 |
Bei bestätigter Buchung ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Campingplatz geschlossenen Vertrag nur nach folgender Kostenstaffelung möglich: Ab dem 14. Tag bis zum Tag der Anreise 90 % der Vertragssumme Der Rücktritt muss vom Kunden schriftlich in Textform per Post oder E-Mail innerhalb der vorgenannten Fristen erklärt worden sein und von dem Campingplatz bestätigt bzw. anerkannt werden. Die Erklärung zur Vertragsaufhebung kann nur durch den Geschäftsführer oder den Platzwart abgegeben werden. Eine Erklärung von Mitarbeitern genügt hierfür nicht, es sei denn, sie wurde im Nachhinein von der Geschäftsführung oder dem Platzwart ausdrücklich genehmigt. Die Zustimmung zur Vertragsaufhebung kann aus berechtigtem Grund verweigert werden. |
4.2 |
Sofern zwischen dem Campingplatz und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag im Vorhinein ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Campingplatzes auszulösen. |
4.3 |
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Campingplatz einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Campingplatz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Campingplatz hat sich die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Bungalows oder der bereitgehaltenen Flächen sowie eventuell ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Werden die Bungalows oder Flächen nicht anderweitig vermietet, so kann der Campingplatz den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. |
5. Rücktritt des Campingplatzes
5.1 |
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Campingplatz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen oder Bungalows vorliegen und der Kunde, auf Rückfrage des Campingplatzes mit angemessener Fristsetzung, auf diese Anfrage nicht antwortet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Kundenanfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Campingplatzes mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. |
5.2 |
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Campingplatz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Campingplatz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
5.3 |
Ferner ist der Campingplatz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
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5.4 |
Der berechtigte Rücktritt des Campingplatzes begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz |
6. Platz- / Bungalowbestellung, -übergabe und –rückgabe
6.1 |
Der Kunde kann grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten (siehe Aushang) anreisen. Bei Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten (beachte Unterschiede Haupt- und Nebensaison) berechnen wir einen Betrag in Höhe von 20,- € bis 40,- € (Anreise nach 21.00 Uhr) je nach Aufwand und Uhrzeit der Anreise. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch einer schriftlichen Bestätigung (Verzicht) auf die Geltendmachung des Mehraufwandes durch den Campingplatz. |
6.2 |
Am vereinbarten Anreisetag steht dem Kunden der Stellplatz frühestens ab 12.00 Uhr verbindlich zur Verfügung. Am vereinbarten Anreisetag steht dem Kunden der Bungalow frühestens ab 14.00 Uhr verbindlich zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. |
6.3 |
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Plätze oder Bungalows, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart und in der Buchungsbestätigung niedergelegt wurde. |
6.4 |
Am vereinbarten Abreisetag sind die Plätze (Wohnwagenstell-, Wohnmobilstell-, Zeltplätze) bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt frei zu machen (check out). Danach kann der Campingplatz aufgrund der verspäteten Räumung des Platzes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Tagespreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Am vereinbarten Abreisetag sind die Bungalows bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz aufgrund der verspäteten Räumung des Bungalows für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Tagespreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. |
7. Haftung des Campingplatzes
7.1 |
Der Campingplatz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Campingplatzes auftreten, wird der Campingplatz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. |
7.2 |
Für eingebrachte Sachen haftet der Campingplatz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Campingplatz empfiehlt den Abschluss jeweils einer (Voll-) Kaskoversicherung für jegliche Schäden an eingebrachten Sachen, insbesondere Wohnwägen, Wohnmobilen, Carports, Vorzelten und Unterständen. Der Campingplatz empfiehlt die Verwahrung von Papieren und Wertgegenständen an der jeweiligen Person und gegebenenfalls im verschlossenen Fahrzeug. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 200 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro bei sich führt, können diese Dinge bei uns zur sicheren Verwahrung abgegeben werden. |
7.3 |
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Campingplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Campingplatzgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Campingplatz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. |
8. Schlussbestimmungen
8.1 |
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. |
8.2 |
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sömmerda Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sömmerda. |
8.3 |
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. |
8.4 |
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Campingplatz darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: |
Der Campingplatz nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Ergänzend zu diesen AGB gilt die Campingplatzordnung in der jeweiligen Fassung sowie das jeweils aktuelle Preis Leistungsverzeichnis. Diese werden durch Aushang an der Info Tafeln am Platzeingang bekannt gemacht und sind im Internet unter https://campingplatz-weissensee.de einsehbar.
Stand: 19. Januar 2026
























