{"id":1770,"date":"2018-07-24T14:35:10","date_gmt":"2018-07-24T12:35:10","guid":{"rendered":"https:\/\/campingplatz-weissensee.de\/?page_id=1770"},"modified":"2026-01-19T10:48:25","modified_gmt":"2026-01-19T09:48:25","slug":"campingplatzordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/campingplatz-weissensee.de\/?page_id=1770","title":{"rendered":"Campingplatzordnung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Campingordnung f\u00fcr den Campingplatz Wei\u00dfensee<\/strong><\/p>\n\t<hr>\n<p align=\"center\"><strong>Sehr geehrte, liebe Campingg\u00e4ste,<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\">wir hei\u00dfen Sie herzlich willkommen und w\u00fcnschen ihnen einen erholsamen Aufenthalt.<\/p>\n<p align=\"center\">Damit die Zeit, die Sie auf unserer Campinganlage verbringen, auch sp\u00e4ter noch angenehme Erinnerungen bei ihnen weckt, werden Sie gebeten alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campingg\u00e4ste st\u00f6ren k\u00f6nnte.<\/p>\n\t<hr>\n<p><strong>Beachten Sie daher bitte die folgende Campingordnung:<\/strong><\/p>\n<hr><p><strong>Allgemeine Regeln:<\/strong><\/p>\n<p>Die Anreise bzw. die Abreise des Campinggel\u00e4ndes bedarf der sofortigen Anmeldung bzw. Abmeldung an der Rezeption. Das gilt auch f\u00fcr Tagesg\u00e4ste und Besucher.<\/p>\n<p>Der Campinggast zahlt nach der im Aushang ver\u00f6ffentlichten Preisliste.<\/p>\n<p>Auch Besucher des Campingplatzes haben eine Geb\u00fchr zu entrichten. Deren H\u00f6he entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Schranke. Die Anmeldung der Besucher muss unmittelbar bei Eintreffen erfolgen. <\/p>\n<p>Die Einfahrt mit einem Fahrzeug ist Besuchern nur nach vorheriger Anmeldung gestattet und ist kostenpflichtig (siehe Aushang). <br>\n  Die Nachtruhe beginnt ab 22.00 Uhr!<\/p>\n<p>Bei dem Campingplatz Wei\u00dfensee handelt es sich um ein Naherholungsgebiet. Eine Wohnsitznahme ist unzul\u00e4ssig, einer Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnsitz wird daher ausdr\u00fccklich widersprochen. Das ganzj\u00e4hrige, dauerhafte Bewohnen als Hauptwohnung auf dem Platz ist nicht erlaubt. <\/p>\n<p>Die Aus\u00fcbung einer beruflichen T\u00e4tigkeit auf oder vom Campingplatz aus ist nicht gestattet.<\/p>\n<p>Der Stellplatz ist bei Abreise sauber zu hinterlassen und bis sp\u00e4testens 11:00 Uhr zu r\u00e4umen.<\/p>\n<p>Die Gr\u00f6\u00dfe von Wohnmobilen oder Wohnwagen darf die, f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr zul\u00e4ssigen Ma\u00dfe von 2,55 Breite und 12 Meter L\u00e4nge in keinem Fall \u00fcberschreiten. Dar\u00fcber hinaus muss jeder Wohnwagen\/Wohnmobil aus eigener Kraft oder mittels Zugmaschine jederzeit vom Platz entfernt werden k\u00f6nnen. Das Errichten von festen Baulichkeiten (H\u00fctten, Bungalows usw.) zum dauerhaften Aufenthalt oder der Beherbergung von Personen ist nicht gestattet Ausgenommen hiervon sind: Vorzelte und Unterst\u00e4nde f\u00fcr Wohnwagen \/ Wohnmobile sowie kleinere Ger\u00e4teschuppen z.B. f\u00fcr Rasenm\u00e4her (siehe unten). Im Zweifelsfall m\u00fcssen diese angemeldet und vom Betreiber ausdr\u00fccklich schriftlich genehmigt werden.<\/p>\n<p>Durch Zeltpfl\u00f6cke, Schn\u00fcre o.\u00e4. darf niemand bel\u00e4stigt oder gar gef\u00e4hrdet werden.<\/p>\n<p>Das Campinggel\u00e4nde und alle Einrichtungen sauber und ordentlich zu halten, sind selbstverst\u00e4ndliche Pflichten aller G\u00e4ste.<\/p>\n<p>Abstell- und Ger\u00e4teschuppen d\u00fcrfen nur in den \u00fcblichen Ma\u00dfen (max. 300 \u00d7 200 \u00d7 200 cm, BxHxT)\u00a0 auf dem Stellplatz zum Zwecke des Abstellens von Gartenger\u00e4tschaften, Campingzubeh\u00f6r und Campingm\u00f6beln aufgestellt werden. Pro Stellplatz ist ein Schuppen zul\u00e4ssig. Das Verbinden von zwei Schuppen, von nebeneinander liegenden Stellpl\u00e4tzen, ist nicht zul\u00e4ssig; es ist auch hier der Abstand zur Stellplatzgrenze von 1 m einzuhalten. Insgesamt ist bei der Wahl des Schuppens das Gesamtbild des Campingplatzes Beachtung finden Art und Umfang der \u00fcblichen Erscheinung des Platzes. <\/p>\n<hr><p><strong>Einfriedungen<\/strong><\/p>\n<p>Bei Einfriedungen (z.B. Zaun oder Hecke) haben die Dauercamper stets eine Fl\u00e4che von 50 cm (Rasenm\u00e4herbreite) au\u00dferhalb Ihrer Einfriedungen mitzupflegen. Bei gesonderten Einfahren zu ihren Campingparzellen muss diese ebenfalls vom Dauercamper selbst gepflegt (ggfls. auch befestigt) werden. <\/p>\n<p>Z\u00e4une d\u00fcrfen nicht h\u00f6her als 1 m errichtet werden. Hecken oder andere Arten von Einfriedungen nicht h\u00f6her als 1,50 m.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche auf dem Platz verbaute Pfl\u00f6cke, Fundamente oder \u00e4hnliche Befestigungen sind nach Ende der Nutzungszeit, gleich, von wem sie errichtet wurden, auf eigene Kosten zu entfernen.<\/p>\n\n<hr><p><strong>M\u00fcll und Umwelt<\/strong><\/p>\n<p>Es ist nicht gestattet, Bodenver\u00e4nderungen, z.B. durch Ziehen von Gr\u00e4ben, Ausheben von Gruben und dergleichen vorzunehmen.<br>\nDie Anlage von Teichen sowie Biotopen jedweder Art ist, ebenso wie die Anlage und der Betrieb von Komposthaufen aus Haus- oder Gartenabf\u00e4llen, nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Der Nutzer hat bei ihm angefallene Abf\u00e4lle und Wertstoffe ausschlie\u00dflich zu den am Entsorgungsplatz ausgeh\u00e4ngten Zeiten in den bereitgestellten Containern zu deponieren.<\/p>\n<p>Die Entsorgung von Fremdm\u00fcll, Sperrm\u00fcll oder weit \u00fcber das g\u00e4ngige Ma\u00df, des durch die Freizeitnutzung des Campingplatzes verursachten M\u00fclls ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht sowie, bei Zuwiderhandlung, in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Das ganze oder teilweise entfernen von Str\u00e4uchern bzw. B\u00e4umen ist mit dem Platzwart im Einzelfall abzustimmen.<\/p>\n<p>Das Aufstellen, Bef\u00fcllen und Betreiben von Pools ist in jedem Fall untersagt. Das Aufstellen von Baby Planschbecken bedarf der schriftlichen Anzeige und der vorherigen Genehmigung durch die Betriebsleitung.<\/p>\n<p>Auf ein umweltschonendes Verhalten ist generell zu achten, s\u00e4mtliche Umweltverschmutzungen sind streng verboten. M\u00fclltrennung ist Pflicht! Die Entsorgung von Sperrm\u00fcll ist nicht gestattet. Das gilt insbesondere f\u00fcr alte Campingm\u00f6bel, Balken, Dacheindeckung usw.<\/p>\n<hr><p><strong>Fahren und Parken<\/strong><\/p>\n<p>Fahren Sie bitte auf dem gesamten Campinggel\u00e4nde Schritttempo.<\/p>\n  <p>Kraftfahrzeuge, Anh\u00e4nger etc. sind auf den jeweils eigenen Stellplatz abzustellen.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie die Stellplatzgrenzen. Beim Aufstellen der Campingfahrzeuge ist ein Mindestabstand zur Platzgrenze (Nachbarn) von einem Meter einzuhalten.<\/p>\n<hr><p><strong>Gegenseitige R\u00fccksichtnahme<\/strong><\/p>\n<p>Ihr Nachbar sollte sich durch laute Musik oder sonstigen L\u00e4rm (laufenlassen von Motoren, lautstarke Gespr\u00e4che) nicht bel\u00e4stigt f\u00fchlen \u2013 nehmen Sie bitte zu jeder Tageszeit R\u00fccksicht auf Ihre Mitmenschen.<\/p>\n  <hr><p><strong>Plakatieren \/ Aush\u00e4nge <\/strong><\/p>\n<p>Wildes Plakatieren ist ausnahmslos untersagt. Aush\u00e4nge sind grunds\u00e4tzlich im \u00fcblichen Rahmen (Gr\u00f6\u00dfe) an den daf\u00fcr vorgesehenen Infotafeln m\u00f6glich. Diese werden durch den Platzwart genehmig und sind ggfls. auf Aufforderung wieder zu entfernen. <\/p>\n<hr><p><strong>Bauarbeiten <\/strong><\/p>\n<p>Bauarbeiten sind ausnahmslos in der Zeit von Oktober bis April eines jeden Jahres zul\u00e4ssig. Ausgenommen hiervon sind kleinere Montage- und Reparaturarbeiten, die dem Erhalt des Materials dienen.<br>\n  <\/p>\n<hr><p><strong>Haustiere<\/strong> <\/p>\n<p>Hunde und andere Haustiere sind auf dem gesamten Gel\u00e4nde immer an der Leine zu halten.<\/p>\n<p>Der Campingplatz dient der Erholung und ist keine Hundewiese. Daher ist das Ausf\u00fchren von Hunden (Gassi gehen) auf dem Platz nicht gestattet. Hierzu m\u00fcssen Sie das Campingplatzgel\u00e4nde verlassen. Ein Aufenthalt oder Durchgang mit Hund ist nicht gestattet.<\/p>\n<p>on Hunden verursachte Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Das gilt auch au\u00dferhalb, insbesondere auf dem Gel\u00e4nde vor dem Campingplatz (Einfahrbereich, Hinterausgang usw.).<\/p>\n<hr><p><strong>Heizen, offenes Feuer usw.<\/strong><\/p>\n<p>Der Betrieb von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen zur Verbrennung von Kohle, Holz, Pellets usw. ist nicht gestattet. Nicht gestattet sind auch Feuerungsanlagen mit offener Flamme wie etwa Gel-, Methanol oder \u00d6l\u00f6fen oder raumluftabh\u00e4ngige Feuerungsanlagen, selbst wenn diese in dem Mobile Home fest installiert und beh\u00f6rdlich oder T\u00dcV abgenommen sind.<\/p>\n<p>Offenes Feuer bzw. Lagerfeuer, Feuerschalen usw. sind nicht gestattet. Grillger\u00e4te sind zu jeder Zeit unter Aufsicht zu halten. <\/p>\n<p>Feuerungsanlagen (z.B. \u00d6fen und Gasheizungen) m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig gewartet werden, m\u00fcssen den geltenden technischen T\u00dcV Vorschriften entsprechen und d\u00fcrfen andere Campingplatznutzer weder durch L\u00e4rm, Ger\u00fcche oder Abgase beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<hr><p><strong>Mobilheime \/ Mobile Home:<\/strong><\/p>\n<p>Mobilheime sind nur an den speziell, vom Platzbetreiber ausgewiesenen Parzellen erlaubt. Es besteht kein genereller Anspruch auf Nutzung eines konkreten Stellplatzes f\u00fcr ein so genanntes Mobil Home bzw. Mobilheim. Das Mobile Home darf nicht zur Dauerhaften Nutzung oder gar als Zweitwohnsitz genutzt werden (siehe oben). Auch wenn das Mobileheim andere Dimensionen als ein klassischer Wohnwagen hat, so unterscheidet sich die zul\u00e4ssige Nutzung auf dem Campingplatz nicht von der Nutzung eines Wohnwagens eines Dauercampers.<\/p>\n<p>Mobilheime d\u00fcrfen nur eine solche maximale Breite von 2,55 m, maximale H\u00f6he von 4,00 m und einer Gesamtl\u00e4nge von 12,00 m (ohne Deichsel) haben. Bei der Aufstellung des Mobil Heims muss einen Grenzabstand zur Parzellengrenze von 1 m in jede Richtung eingehalten werden. <\/p>\n<p>An-, \u00dcber- und Unterbauten an Mobilheimen d\u00fcrfen nur wie folgt vorgenommen werden:<\/p>\n  <ul>\n    <li>\n\t<p>An den Mobilheimen darf \u00fcber und vor der Eingangst\u00fcr ein offener Wetterschutz mit einem \n  Dach und zwei offenen Seitenw\u00e4nden montiert werden, maximal so hoch wie das Mobilheim, \n  Breite maximal 3 m, Tiefe maximal 1,50 m.<\/p>\n    <\/li>\n\t  <li>\n\t<p>Das Fahrgestell der Mobilheime darf zugebaut werden, sofern die Verblendung abnehmbar \n\t  ist und aus dem gleichen Material wie das Mobilheim besteht.<\/p>\n    <\/li>\n\t  <li>\n\t<p>Sollten, gleich aus welchem Grund, beh\u00f6rdliche Auflagen der Aufstellung von Mobilheimen entgegenstehen oder diese neu geschaffen werden ist das Mobile Home umgehend auf Kosten des Eigent\u00fcmers zu entfernen. Aus diesem Grund muss das Mobile Home dauerhaft fahrbereit und T\u00dcV zugelassen gehalten werden. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr das Mobilheim alle Regularien dieser Campingplatzordnung, wie f\u00fcr alle anderen Nutzer gleicherma\u00dfen (insbesondere ist der Punkt Heizen und offenes Feuer zu beachten). <\/p>\n\t  <\/li><\/ul>\n<hr><p><strong>Schlussbestimmungen:<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind in der Aus\u00fcbung des Hausrechts berechtigt und verweigern, wenn notwendig, die Aufnahme von einzelnen Personen, oder gesamten Gruppen. Zur Begr\u00fcndung unserer Entscheidung sind wir nicht verpflichtet.<\/p>\n<p>Alle G\u00e4ste verpflichten sich s\u00e4mtliche Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf das Aufstellen von Campingfahrzeugen. <\/p>\n<p>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Campingordnung bzw. bei vertragswidrigem Gebrauch behalten wir uns vor, Sie des Platzes zu verweisen und das Nutzungsverh\u00e4ltnis ohne weiteres fristlos zu k\u00fcndigen. Im Falle des Dauercampings findet eine R\u00fcckerstattung von bereits entrichteten Jahresentgelten nicht statt. Das Entgelt ist in\u00a0 diesen F\u00e4llen f\u00fcr das jeweilige Kalenderjahr in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Die Benutzung aller Einrichtungen unseres Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr! <br>\n  Auf dem Platz befindet sich keine generelle Aufsicht an Spiel- und Sportger\u00e4ten. Eltern haften f\u00fcr ihre Kinder. <\/p>\n<p>Mit dem Aufenthalt auf unserem Platz erkennen Sie automatisch und ausdr\u00fccklich unsere Campingplatzordnung an. Bitte beachten Sie erg\u00e4nzend unsere allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese finden Sie auf der Homepage des Campingplatzes unter campingplatz-weissensee.de<br>\n  \u00a0<br>\n  Wir w\u00fcnschen einen angenehmen Aufenthalt und eine entspannte Zeit!<\/p>\n<hr><p><strong>Ihr Campingplatz Team <\/strong><\/p>\n<p align=\"right\"><i>Stand: 19. Januar 2026<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Campingordnung f\u00fcr den Campingplatz Wei\u00dfensee Sehr geehrte, liebe Campingg\u00e4ste, wir hei\u00dfen Sie herzlich willkommen und w\u00fcnschen ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Damit die Zeit, die Sie auf unserer Campinganlage verbringen, auch sp\u00e4ter noch angenehme Erinnerungen bei ihnen weckt, werden Sie gebeten alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campingg\u00e4ste st\u00f6ren k\u00f6nnte. 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