Campingplatzordnung
Die Campingordnung für den Campingplatz Weißensee
Sehr geehrte, liebe Campinggäste,
wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen ihnen einen erholsamen Aufenthalt.
Damit die Zeit, die Sie auf unserer Campinganlage verbringen, auch später noch angenehme Erinnerungen bei ihnen weckt, werden Sie gebeten alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.
Beachten Sie daher bitte die folgende Campingordnung:
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Die Anreise bzw. die Abreise des Campinggeländes bedarf der sofortigen Anmeldung bzw. Abmeldung an der Rezeption. Das gilt auch für Tagesgäste und Besucher.
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Der Campinggast zahlt nach der im Aushang veröffentlichten Preisliste.
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Der Stellplatz ist bei Abreise sauber zu hinterlassen und bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.
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Bitte beachten Sie die Stellplatzgrenzen. Parken Sie lhr Fahrzeug stets auf oder unmittelbar vor der eigenen Parzelle.
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Beim Aufstellen der Campingfahrzeuge ist ein Mindestabstand zur Platzgrenze hin von einem Meter einzuhalten.
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Zäune dürfen nicht höher als 1 m errichtet werden. Hecken oder andere Arten von Einfriedungen nicht höher als 1,50 m.
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Auf dem Platz verbaute Pflöcke, Fundamente oder ähnliche Befestigungen sind nach Ende der Pachtzeit, gleich, von wem sie errichtet wurden, auf eigene Kosten zu entfernen.
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Bei Einfriedungen (z.B. Zaun oder Hecke) haben die Dauercamper stets eine Fläche von 50 cm (Rasenmäherbreite) außerhalb Ihrer Einfriedungen mitzupflegen. Bei gesonderten Einfahren zu ihren Campingparzellen muss diese ebenfalls vom Dauercamper selbst gepflegt (ggfls. auch befestigt) werden.
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Durch Zeltpflöcke, Schnüre o.ä. darf niemand belästigt oder gar gefährdet werden.
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Das Campinggelände und alle Einrichtungen sauber und ordentlich zu halten, sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste.
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Für Besucher ist eine Gebühr zu entrichten. Auch die Anmeldung der Besucher muss unmittelbar bei Eintreffen erfolgen.
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Die Einfahrt mit einem Fahrzeug ist Besuchern nur nach vorheriger Anmeldung gestattet.
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Fahren Sie bitte auf dem gesamten Campinggelände Schritttempo.
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Die Nachtruhe beginnt ab 22.00 Uhr!
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Ihr Nachbar sollte sich durch laute Musik oder sonstigen Lärm nicht belästigt fühlen – nehmen
Sie bitte zu jeder Tageszeit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. -
Hunde und andere Haustiere sind immer an der Leine zu halten. Ein Aufenthalt oder Durchgang mit Hund ist nicht gestattet.
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Von Hunden verursachte Verunreinigungen sind bitte sofort zu entfernen werden. Das gilt auch außerhalb des Campingplatzes.
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Offene Feuer bzw. Lagerfeuer sind nicht gestattet.
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Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auf oder vom Campingplatz aus ist nicht gestattet.
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Das Aufstellen, Befüllen und Betreiben von Pools ist in jedem Fall untersagt.
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Das Aufstellen von Baby Planschbecken bedarf der schriftlichen Anzeige und der vorherigen Genehmigung durch die Betriebsleitung.
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Auf ein umweltschonendes Verhalten ist zu achten, sämtliche Umweltverschmutzungen sind streng verboten. Mülltrennung ist Pflicht! Die Entsorgung von Sperrmüll ist nicht gestattet. Das gilt insbesondere für alte Campingmöbel, Balken, Dacheindeckung usw.
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Die Benutzung aller Einrichtungen unseres Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr!
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Auf dem Platz befindet sich keine generelle Aufsicht an Spiel- und Sportgeräten. Eltern haften für ihre Kinder.
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Alle Gäste verpflichten sich sämtliche Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf das Aufstellen von Campingfahrzeugen.
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Wir sind in der Ausübung des Hausrechts berechtigt und verweigern, wenn notwendig, die Aufnahme von einzelnen Personen, oder gesamten Gruppen.
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Bei Verstößen gegen die Campingordnung bzw. bei vertragswidrigem Gebrauch behalten wir uns vor, Sie des Platzes zu verweisen und das Nutzungsverhältnis ohne weiteres fristlos zu kündigen. Im Falle des Dauercampings findet eine Rückerstattung von bereits entrichteten Jahresentgelten nicht statt. Das Entgelt ist die diesen Fällen für das jeweilige Kalenderjahr in voller Höhe fällig.
Stand: 09.09.2024