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Allgemeine Geschäftsbedingungen

INHALTSVERZEICHNIS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN AUFNAHMEVERTRAG auf dem Campingplatz in Weißensee (AGB C2.6)

1 GELTUNGSBEREICH

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES CAMPINIGPLATZES (NO SHOW)

5 RÜCKTRITT DES CAMPINGPLATZES

6 PLATZBESTELLUNG, BUNGALOWBESTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

7 HAFTUNG DES CAMPINGPLATZES

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zelt-, Wohnwagen- und Wohnmobilstellplätzen zum Zwecke der vorübergehenden Beherbergung von Urlaubern, Freizeitgästen und Kinder- und Jugendgruppen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Campingplatzes (Aufnahmevertrag). Der Begriff „Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Stellplatzvermietungs-, Bungalowvermietungsvertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Flächen bzw. Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Campingplatz Leitung in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, –PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner sind ausschließlich der Campingplatz und der Kunde, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter bzw. Erziehungsberechtigte.

2.2 VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des buchenden Kunden durch den Camping-platz nach folgenden Bestimmungen zustande:

Der Vertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn der Campingplatz die Aufnahme des Kunden, in Textform, per E mail oder schriftlich per Post bestätigt hat.

Eine mündliche oder telefonische Buchung reicht für das Zustandekommen eines Vertrages nicht aus, es sei denn, diese wurde vom Campingplatz in Textform, per E mail oder schriftlich per Post bestätigt.

Der Buchende haftet für alle gebuchten Leistungen, auch wenn er im Auftrag von anderen Personen die Buchung vornimmt. Das gilt insbesondere bei Buchungen für Familientreffen, Vereinstreffen, Gruppenreisen oder anderen Gesellschaftsreisen (z.B. Oldtimertreffen) usw.

2.3 VERJÄHRUNG

Alle Ansprüche gegen den Campingplatz verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetz-lichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Der Campingplatz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Flächen / Bungalows bereit-zuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Platz- / Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Campingplatzes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Campingplatz beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Campingplatz verauslagt werden (z.B. Gebühren für Burgführungen oder anderer Drittanbieter).

3.3 Die Preise des Campingplatzes ergeben sich aus dem Preis- / Leistungsverzeichnis des Campingplatzes in seiner jeweils gültigen Fassung, gegebenenfalls aus der Buchungsbestätigung (s.o. Ziffer 2.2).

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Der Campingplatz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Plätze / Bungalows, der Leistung des Campingplatzes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Plätze und/oder für die sonstigen Leistungen des Campingplatzes angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Campingplatzes sind sofort bei Anreise im Voraus ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungsart ist in bar oder per EC Cash möglich.

Wurde Zahlung auf Rechnung (nur bei Gruppenveranstaltungen von sozialen Trägern) vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die Vereinbarung der Zahlung auf Rechnung muss ausdrücklich in der Buchungsbetätigung ausgewiesen und zugelassen sein.

3.6 Der Campingplatz ist berechtigt, bei Buchung vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Campingplatz berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Der Campingplatz ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Campingplatzes aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES Campingplatzes (NO SHOW)

4.1 Bei bestätigter Buchung ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Campingplatz geschlossenen Vertrag nur nach folgender Kostenstaffelung möglich:

Bis 30 Tage vor Anreise 30 % der Vertragssumme

Bis 15 Tage vor Anreise 60 % der Vertragssumme

Ab dem 14. Tag bis zum Tag der Anreise 90 % der Vertragssumme

In jedem Fall jedoch mindestens 40,- € Verwaltungskostenbeitrag

Der Rücktritt muss vom Kunden schriftlich in Textform per Post oder E-Mail innerhalb der vorgenannten Fristen erklärt worden sein und von dem Campingplatz bestätigt bzw. anerkannt werden. Die Erklärung zur Vertragsaufhebung kann nur durch den Geschäftsführer oder den Betriebsleiter abgegeben werden. Eine Erklärung von Mitarbeitern genügt hierfür nicht, es sei denn, sie wurde im Nachhinein von der Geschäftsführung oder dem Betriebsleiter ausdrücklich genehmigt. Die Zustimmung zur Vertragsaufhebung kann aus berechtigtem Grund verweigert werden.

Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bestehen für beide Seiten uneingeschränkt.

4.2 Sofern zwischen dem Campingplatz und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag im Vorhinein ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Campingplatzes auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Campingplatz einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Campingplatz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinan-spruchnahme der Leistung. Der Campingplatz hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Bungalows oder der bereitgehaltenen Flächen sowie eventuell ersparte Aufwendungen anzurechnen.

Werden die Bungalows oder Flächen nicht anderweitig vermietet, so kann der Campingplatz den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

5 RÜCKTRITT DES Campingplatzes

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Campingplatz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen oder Bungalows vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Campingplatzes mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Campingplatzes mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Campingplatz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Campingplatz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Campingplatz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. aufgrund Beherbergungsverboten aufgrund von Pandemien oder Seuchen);

– Plätze oder Bungalows schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit die Anzahl der anreisenden Personen oder der Aufenthaltszweck sein;

– der Campingplatz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingplatzes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Campingplatzes begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Platz- / Bungalowbestellung, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde kann grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten (Siehe Campingplatz-ordnung) anreisen. Bei Anreisen außerhalb der Öffnungszeiten (Beachte Unterschiede Haupt- und Nebensaison) berechnen wir einen Betrag in Höhe von 20,- € bis 40,- € (Anreise nach 21.00 Uhr) je nach Aufwand und Uhrzeit der Anreise.

Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch einer schriftlichen Bestätigung (Verzicht) auf die Geltendmachung des Mehraufwandes durch den Campingplatz.

6.2 Am vereinbarten Anreisetag steht dem Kunden der Platz ab frühestens 12.00 Uhr verbindlich zur Verfügung.

Am vereinbarten Anreisetag steht dem Kunden der Bungalow ab frühestens 11.00 Uhr verbindlich zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Plätze oder Bungalows, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart und in der Buchungsbestätigung niedergelegt wurde.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Plätze (Wohnwagenstell- Wohnmobilstell- Zeltplätze) bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz aufgrund der verspäteten Räumung des Platzes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Tagespreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Bungalows bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz aufgrund der verspäteten Räumung des Bungalows für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Tagespreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Campingplatz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES Campingplatzes

7.1 Der Campingplatz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Campingplatzes auftreten, wird der Campingplatz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Campingplatz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Campingplatz empfiehlt die Verwahrung von Papieren und Wertgegen-ständen an der jeweiligen Person und gegebenenfalls im verschlossenen Fahrzeug. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 200 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro bei sich führt, können diese Dinge bei uns zur sicheren Verwahrung abgegeben werden.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Campingplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Campingplatzgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Campingplatz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sömmerda

Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sömmerda.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Campingplatz darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucher-rechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Campingplatz nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucher-schlichtungsstellen teil.

Stand Mai 2021

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