Dauercamper
Preisliste Nutzungsentgelte für Wohnwagen und CampinganhängerGültig für Neu- und Dauercamper ab dem 1. Januar 2025
Anmerkung:Voraussetzung für die Nutzung eines Dauercamping Stellplatzes: Der Vertrag über die Nutzung eines Dauercamping Stellplatzes kommt durch das Ausfüllen des so genannten „Stammdatenbogens Dauercamper“ und die sich anschließende Zustimmung zur Nutzung durch den Campingplatzbetreiber zustande. Die Verträge gelten jeweils für die Dauer von einem Jahr (bei späterem Eintritt für das Rumpfjahr bis zum 31.12. eines jeden Jahres) und verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr. Kündbar ist der Platz immer nur schriftlich zum Jahresende (31.12.) mit einer Dreimonatsfrist, also spätestens bis zum 30. September. Andernfalls verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Eine Abrechnung für einzelne Monate erfolgt damit nur bei unterjährigem Eintritt (siehe oben). Zahlungsverzug: Im Falle des Zahlungsverzugs erheben wir folgende Pauschalen
Zahlungsverzug tritt automatisch 14 Tage nach Übersendung der Rechnung (auch auf elektronischen Weg in Textform) ein. Ergänzend gelten unsere AGB (siehe www.campingplatz-weissensee.de) sowie die Campingplatzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (einzusehen ebenfalls unter www.campingplatz-weissensee.de) Stand: Herbst.2024 |