Preisliste Dauercamping
gültig ab dem 01.01.2025
Der Standard Stellplatz für Dauercamping kostet pauschal 60,- € pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Personen, die diesen nutzen. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Kindern und Erwachsenen. Haustiere werden nicht gesondert erfasst oder berechnet. Es erfolgt keine Differenzierung in Sommer- / Winternutzung. Der Stellplatznutzungsvertrag ist jeweils nur ganzjährig abschließbar.
Bei einem unterjährigen Eintritt auf dem Platz (z.B. 01.04.) erfolgt die Berechnung des Rumpfjahres (in diesem Fall dann für 9 Monate). Bei einer unterjährigen Beendigung z.B. im August wird jeweils das gesamte Jahr in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurück erstattet.
Achtung: Besucher bzw. Tagesgäste werden extra berechnet (siehe Aushang).
Wird mehr als 1 Stellplatz in Anspruch genommen, so reduzieren sich die Kosten für den zweiten Platz von 60,- € auf 40,-€ pro Monat.
Voraussetzung für die Nutzung eines Dauercamping Stellplatzes:
Der Vertrag über die Nutzung eines Dauercamping Stellplatzes kommt durch das Ausfüllen des so genannten „Stammdatenbogens Dauercamper“ und die sich anschließende Zustimmung zur Nutzung durch den Campingplatzbetreiber zustande. Die Verträge gelten jeweils für die Dauer von einem Jahr (bei späterem Eintritt für das Rumpfjahr bis zum 31.12. eines jeden Jahres) und verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr.
Kündbar ist der Platz immer nur schriftlich zum Jahresende (31.12.) mit einer Dreimonatsfrist, also spätestens bis zum 30. September. Andernfalls verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Eine Abrechnung für einzelne Monate erfolgt damit nur bei unterjährigem Eintritt (siehe oben).
Zusätzliche Pauschalen:
Zum Stellplatzentgelt kommen die Pauschalgebühr i. H. v. 10,00 € monatlich für den Wasseranschluss, eine Umweltabgabe i. H. v. 8,00 € monatlich, sowie Parkgebühren i.H.v. 5,00 € monatlich je Fahrzeug hinzu.
Die Stromkosten i.H.v. € 0,80 pro kW/h beinhalten auch die Ablesegebühren, die Kosten für geeichte digitale Stromzähler, sowie die Kosten der Erstellung der Abrechnung und die Umsatzsteuer. Der Verbrauch wird am Jahresende abgelesen und im Folgejahr in Rechnung gestellt.
Eine ratierliche Zahlung (z.B. Quartalsweise) ist möglich, muss jedoch vorher angezeigt und von uns schriftlich akzeptiert werden. Derzeit erheben wir hierfür keine zusätzlichen Gebühren.
Zahlungsverzug:
Im Falle des Zahlungsverzugs erheben wir folgende Pauschalen
- Mahnung € 5,-
- Mahnung € 7,-
Zahlungsverzug tritt automatisch 14 Tage nach Übersendung der Rechnung (auch auf elektronischen Weg in Textform) ein.
Ergänzend gelten unsere AGB (siehe www.campingplatz-weissensee.de) sowie die Campingplatzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (einzusehen ebenfalls unter www.campingplatz-weissensee.de)
Weißensee, im Herbst 2024
Änderungen und Irrtümer vorbehalten